Konkubinen in der Schweiz


Beim Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung fragt einige Daten des Benutzers ab. Unter anderem den Zivilstand:

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Im Konkubinat lebende Person:
Nicht verheiratete Person, die nicht allein einen Haushalt führen (ohne Kinder oder mit Kindern, für die der Kinderabzug geltend gemacht werden kann)

Gefunden bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung

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