Texter-Traum: Kartoffel-Bouquet


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Ich bin ja aus der Zusammenarbeit mit Medizin- und Pharma-Unternehmen einiges gewohnt. Dort muss man sich in Acht nehmen vor den Auflagen des HWG. Aber auch wenn man schnöde Kartoffeln verkaufen möchte – aus lauter Freude an den Schätzen der Natur – muss man aufpassen.
Und deshalb hat sich der Texter von Manufactum geschickt um alle rechtlichen Fußangeln des E-Commerce herumgewunden:

Wir halten einige seltene, schmackhafte Sorten dagegen, als Exponate für die häusliche Vitrine.
Böten wir sie zur Aussaat an, wären sie Pflanzgut, böten wir sie zum Verzehr an, wären sie Speisekartoffeln. Auch im Internationalen Jahr der Kartoffel dürfen wir sie weder als das eine noch das andere verkaufen. Deshalb: Lassen Sie sie weder in einen Kochtopf noch in ein vorbereitetes Kartoffelbeet fallen – letzteres vor allem dann nicht, wenn Sie sie einige Wochen vor dem Legen zwischen den Augen geteilt haben sollten, denn dann wachsen noch viel mehr daraus, und das darf nicht geschehen.

Hut ab.

[Kartoffeln für die Vitrine bei manufactum]

 

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