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29.07.97
14.07.97 14.07.97 Ok, ich war ein bißchen langsam mit dem Aktualisieren unserer Seiten. Dafür gibt es jetzt viel für die Augen. (Am besten macht Ihr euren Cache schon mal frei für die vielen schönen Bilder!) Sommer und SHUTTLE
BMX in München Triumph!! Radfahren - Rollerfahren 1.04.97 Die Werbung hat uns entdeckt! Das wollten wir Euch nicht vorenthalten
Die taz weiß die Wahrheit! Rollerfahren in der Fußgängerzone ist erlaubt! 25.02.97: SHUTTLE ist online 17.02.97: JIM BOB Freestyle Scooter!
Bremen (AP) - Tretroller für Erwachsene dürfen in Fußgängerzonen gefahren werden. Diese Entscheidung fällte nach Mitteilung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) das Oberlandesgericht Oldenburg, nachdem Benutzer solcher Roller vom Amtsgericht der Stadt zu Bußgeldern in Höhe von zehn Mark verurteilt worden waren. Wie der ADFC weiter mitteilte, hatte das Amtsgericht die Roller wegen ihrer Größe als Fahrzeuge eingestuft. Das Oberlandesgericht dagegen befand, daß nicht nur Kinderroller, sondern alle Arten von Rollern dem Fußgängerverkehr zugeordnet werden können.
TAZ Nr. 5164 vom 26.02.1997 Seite 20 Die Wahrheit Der SHUTTLE ist online!
Der Klassiker für den Stadtmenschen mehr infos gibt es hier JIM BOB
Der erste Freestylescooter, der was taugt. mehr infos gibt es hier |
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april 1997 |
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